Allgemeine Informationen


Geographische Lage

Die Republik Belarus befindet sich im Zentrum Europas, an der Kreuzung der Handelsstrassen vom West nach Osten, Süden nach Norden. Die kürzesten Transportstrecken zwischen Westeuropäischen Ländern und den GUS-Ländern verlaufen durch die Republik Belarus. Die Republik Belarus hat eine gemeinsame Grenze mit Polen, den Baltischen Ländern, Rußland und der Ukraine. Die Fläche beträgt 207000 q. Km, und hat eine Bevölkerung von ca. 10,2 Mio. davon sind ca. 70% in den Städten angesiedelt. In der Hauptstadt Minsk leben ca. ein fünftel der Gesamtbevölkerung.
Die Republik Belarus ist in sechs Regionen eingeteilt. Die Staatssprache ist Belarussisch und Russisch. Weit verbreitete Sprachen im Geschäftsleben sind Russisch, Englisch, Deutsch.

Wirtschaft

Die Republik Belarus hat eine der hoch entwickelten Volkswirtschaften in der GUS. Der Anteil des produzierenden Gewerbe in dem Gesamtnationalprodukt beträgt ein drittel. Sehr stark entwickelt sind folgende Wirtschaftszweige – Autoindustrie, Traktoren- und Landwirtschaftsmaschinenbau, Herstellung von Kugellager und Werkzeugmaschinenbau, elektrotechnische Industrie, Erdölförderung und Rohölverarbeitung, Herstellung synthetischer Fasern, mineralische Düngemittel, leichte Industrie und Ernährungsindustrie. Die charakteristische Eigenschaft der Industrie ist eine Endproduktherstellung und weitere Exporte. Der Maschinenbau und die Metallverarbeitung ist der am stärksten entwickelte Industriezweig in der Republik. Die Struktur des Maschinenbaus ist sehr vielseitig. Es beinhaltet elektrotechnische Industrie, chemische und erdölchemischer Maschinenbau, Werkzeugmaschinenbau und Werkzeugindustrie, Gerätebau, Autoindustrie, Kugellagerherstellung, Traktoren- und Landwirtschaftsmaschinenbau, Straßenbaumaschinen und kommunalen Maschinenbau, Maschinenbau für die leichte Industrie, Ernährungsindustrie und Haushaltsgeräteherstellung. Die radioelektronische Industrie in der Republik spezialisiert sich auf dem Gebiet der Herstellung von Rechentechnik, mobilen rechengestützten Steuerungen, optische Geräte, Kommunikationssysteme und Kommunikationsmittel, Flugsicherungssysteme, militärische Technik und Systeme. Die Betriebe, die in der Radio- und elektronischen Industrie tätig sind, verfügen über eine sehr ausgereifte, moderne Ausstattung und hochqualifizierte Mitarbeiter.
Als Hauptzweig in der Elektronischen Herstellung in der Republik Belarus kann man erwähnen die Wechselstrommotoren, Beleuchtungsmittel, verschiedene Kabel und Leitungen für die Elektroindustrie und Steuerungssysteme. Die führende Betriebe der Chemiewirtschaft sind mit den Spezialisten aus England, Japan, Rußland, USA, Deutschland und anderen Ländern in den 70 Jahren ausgestattet worden. Die Fertigung wurde im laufe der Jahre immer wieder rekonstruiert und mit modernen Geräten aus der Republik und dem Ausland erneuert. Das alles erlaubt eine hochqualitative Herstellung der Chemieerzeugnisse, die in vielen Länder der Welt bekannt und gefragt sind. Die chemischen Fasern und Fäden, Glasfaserstoffe und Polymere, Düngemittel und Reifen, Farben und Lacke aus der Republik Belarus exportiert man in den Ländern Europas, Amerika und Asien. Sehr intensiv entwickelte sich in der letzten Zeit die Leichtindustrie. Das Spektrum ist sehr breit – von der Herstellung verschiedener Nähgarne, Strickwolle, Leinenstoffe, Baumwollstoffe, Woll- und synthetischen Stoffe, Teppiche, nicht gewebter Erzeugnisse, Trikotagen, Strümpfen, Unterwäsche, Leder und Kunstledersachen, echt und Kunstpelzverarbeitung, Schuhe usw. Sehr viele Betriebe haben ausländische Partner und arbeiten sehr eng und erfolgreich zusammen.
Die landwirtschaftlichen Flächen belegen fast die Hälfte der Gesamtfläche der Republik. Die Genossenschaften und die staatlichen Betriebe produzieren den größten Anteil der Landwirtschaftlichen Erzeugnisse. Die Wetterbedingungen in der Republik sind gut und erlauben eine erfolgreiche Produktion von Rindfleisch, Milch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eiern, Getreide, Kartoffeln, Leinen, Zuckerrüben usw. Sehr hohe Bedeutung in der Verarbeitungsindustrie hat die technische Ausstattung und Export von landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Das wissenschaftliche Potential in der Republik ist sehr hoch entwickelt. In der Nationalen Wissenschaftsakademie, der Staatlichen Belarussische Universität und anderen Wirtschaft- und wissenschaftlichen Einrichtungen werden mehrere Studien in den Bereichen Quantenelektronik, Genetik, Chemie, Pulvermetallurgie und andere durchgeführt.

Unternehmensformen

Eine weit verbreitete Form in der Zusammenarbeit mit dem ausländischen Partner ist die Gemeinschaftsfirma.. Die Firmengründung und die Tätigkeit unterliegen dem Gesetz “Ausländische Investitionen in der Republik Belarus”. Das Unternehmen mit dem Auslandskapital ist berechtigt, die Preise für eigene Erzeugnisse, Arbeit und Service auf Verhandlungsbasis festzulegen, Vertriebswege und Vertriebsordnung , sowie eigene Lieferanten und Partner frei zu wählen. Eine Liquidation ist nur im Rahmen der gültigen Gesetzgebung möglich. Der ausländische Investor hat das Recht auf Rückzahlung der Einlage in Geld- oder Sachform. Das Gesetz garantiert den Investor ein Transfer der Dividende in frei konvertierbarer Währung.
Die Gemeinschaftsfirma mit einer Auslandsbeteiligung von über 30% hat Gewerbesteuervorteile (drei Jahre Befreiung und die Möglichkeit, weitere 3 Jahre zu 50% Ermäßigung, falls die Produktion als sozial wichtig eingestuft ist.)
Im Moment wird beraten, ob eine Verlängerung der Steuerbefreiung von 3 auf 5 Jahre und eine Zoll- und Mehrwertsteuerfreier Einfuhr von Gegenständen, die als Gründungsmittel in einer Firma mit ausländischer Beteiligung dienen. Die Mindesteinlage für den Investor beträgt 20.000 USD. Das Gründungskapital kann als Geld- oder Sacheinlage getätigt werden. Das Gründungskapital muss zu 50% innerhalb des ersten Gründungsjahres erbracht werden, weitere 50% innerhalb des zweiten Jahres ab Registrierung. Das Gesetz erlaubt eine Fristverlängerung für die Erbringung des Eigenkapitals nur mit der Zustimmung des Ministerrates. Ein 100% ausländisches Unternehmen wird genau so gegründet, nur für das Gründungskapital existieren andere Regel. Noch bevor die Gründung erfolgt, müssen 25% von der Eigenkapitalsumme auf ein Konto eingezahlt werden. Zum Ende ersten Jahres sollte Eigenkapital zu 50% vorhanden sein, zum Ende des zweiten Jahres zu 100%. Sollte ein Unternehmen mit 100% ausländischen Beteiligung eine Tochtergesellschaft in der Republik Belarus gründen, unterliegt sie allen Begünstigungen, wie eine ausländische Firma. Eine Tochtergesellschaft der Gemeinschaftsfirma unterliegt den Begünstigungen nicht.
Dem Gesetz “Über die Unternehmen in der Republik Belarus “ nach, kann ein Unternehmen mit ausländischen Beteiligung in allen Geschäftsfeldern tätig werden, sofern es der Satzung entspricht und durch den Gesetzgeber nicht verboten ist.
Die Gemeinschaftsfirma kann in der Form einer Aktiengesellschaft, GmbH oder in einer anderen durch den Gesetzgeber erlaubten Form gegründet werden.
Aktiengesellschaften (AG) ist eine weit verbreitete Form für die Unternehmen, die sehr Kapitalintensiv sind und die Möglichkeit für die internationale Integration bieten. Die Aktiengesellschaften können offen oder auch geschlossen sein. Für die Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich. Die Aktien können als Namens- oder Vorzugsaktien ( nicht mehr, als 10% des Gesamtvolumen) herausgegeben werden.
Die Gründung bedarf für die Satzung eine notariell beglaubigte Beurkundung. Die Gründer müssen innerhalb der 2-Monatsfrist ab Beurkundung die Einlage in volle Höhe tätigen.
Eine Gründung einer OAG setzt voraus eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit, Aktienzeichnung, Gründerversammlung, staatliche Aktienregistrierung. GmbH – Gesellschaft mit beschränkten Haftung ist eine juristische Person und das Kapital ist durch Personenanteile bestimmt. GmbH ist ähnlich einer geschlossenen Aktiengesellschaft.
Es ist möglich, eine Tochtergesellschaft zu gründen (mit dem Recht eigenes Konto zu führen), Filialen zu eröffnen und zu fusionieren. Eine Tochtergesellschaft gründet man durch die Übergabe eines Teils des Firmenvermögens der Gründer. Die Hauptfirma trägt keine Verantwortung für die Pflichten des Tochterunternehmens. Die Filialen sind keine juristische Personen. Das Vermögen einer Filiale wird als Teil der Bilanz des Hauptunternehmens geführt.

Ausländische Firmenvertretungen

Die Vertretungen können aus folgenden Gründen eröffnet werden:

- effektive Hilfe bei der Erfüllung der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im Handel;
- suche nach Investitionsmöglichkeiten und Gründung der Gemeinschaftsfirmen;
- Begleitung kommerzieller und anderen Abkommen.

Die Vertretung wird für den Zeitraum nicht länger als drei Jahre mit Verlängerungsoption eröffnet. Die Vertretung ist keine juristische Person und tätigt alle Geschäfte im Namen der Gesellschaft.
Die ausländischen Gesellschaften, die eine Vertretung in der Republik Belarus eröffnen wollen, wenden sich in schriftlicher Form an das Außenwirtschaftsministerium.
Sie legen das Ziel der Eröffnung dar, die juristische Firmenadresse, Registrierdatum und Registerort der Firma. In der Anfrage in kurzer Form sollen die Geschäftsfelder der Firma dargestellt werden, Name der Bevollmächtigten in der Republik Belarus, die bereits getätigten Geschäfte in der Republik Belarus oder anderen GUS-Ländern. Als Anhang sind die Satzung und Auszug aus dem Handelsregister als beglaubigte Kopie und übersetzt in Russisch oder Belarussisch vorzulegen.
Für die Erlaubnis eine Vertretung zu eröffnen ist eine Gebühr in Höhe von 2000 USD zu entrichten.

Rechte und Pflichten ausländischer Unternehmen

Ausländische Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit dürfen wie die Bürger der Republik Belarus in der Republik im Rahmen den gültigen Gesetzgebung tätig werden.
Die unternehmerische Tätigkeit bedarf eine Anmeldung entsprechend der Wohnadresse und Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt.
Die entsprechende Grundlage für die Tätigkeit ausländischen juristischen und nichtjuristischen Personen in der Republik ist §VIII Bürgerliche Gesetzbuch der Republik Belarus. Ausländische Unternehmer dürfen ohne extra Erlaubnis und Lizenz Auslandsgeschäfte und Begleitgeschäfte mit belarussischen Firmen tätigen.

Gesetzliche Grundlagen der Wirtschaft

Steuergesetz

In der Republik Belarus, nach der Steuergesetzgebung, existieren örtliche Steuern, staatliche Steuern und Pflichtabgaben. Die Pflichtabgaben und Staatliche Steuern behalten die Gültigkeit im gesamten Land und werden dem Staatsbudget oder budgetfreien Fonds der Republik zugeschrieben.
Örtliche Steuern sind regional bedingt und fließen in das örtlichen Budget.
Der Besteuerung unterliegt: Besitz, Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit, Verkaufserlöse, Einfuhr, Ausfuhr und andere.
In dem Entwurf des neuen Steuergesetzes ist eine bedeutende Vereinfachung der Besteuerung und Pflichtzahlungen verankert. Die Pflichtzahlungen sollen reduziert und einige Steuersätze gesenkt werden um Produktionszuwachs, Wohnungsbau, Straßenbau zu fördern und ausländische Investitionen einzubeziehen.
Die Republik Belarus hat mit mehreren Ländern ein Abkommen über die Doppelbesteuerung unterzeichnet.


Die Regulierung der außenwirtschaftliche Tätigkeit

Die staatliche Politik der Republik Belarus im Bereich des Außenhandels und die praktische Maßnahmen erlauben allen Wirtschaftssubjekten sämtlichen Eigentumsformen, auch ausländischen, die Tätigkeit im gesetzlich geregelten und für die Wirtschaft des Landes unschädlichen Bereich, frei auszuüben.

Die vorläufigen Kontrollmaßnahmen im Export- und Devisenbereich angesichts der Wirtschaftssituation in der Republik sind:
- die Notwendigkeit der Darstellung für den Importvertrag;
- genaue Festlegung des Zeitraumes und Zeitbegrenzung für das Außenhandelsgeschäft;
- Verpflichtung des Lieferanten die Bestätigungsurkunde für die Lieferung nach Belarus bei der Bank vorzulegen.

Das Außenwirtschaftsministerium übt in der Republik Belarus die Außenwirtschaftspolitik aus. Außerdem, in der Verwaltung des Präsidenten der Republik Belarus wird ein neues Komitee gebildet, der die Kotrolle über die Außenhandelsgeschäfte übernimmt.

Zollgesetz und Zölle

Die wichtigste Grundlage für die Zölle in der Republik Belarus ist das Zollgesetzbuch und das Gesetz in der Republik Belarus “Über die Zolltarife” .Das zentrale Organ der Zollbehörde ist das Staatliche Zollkomitee.
Nach der Unterzeichnung des Zollabkommen zwischen der Republik Belarus, Rußland, Kasachstan und Kirgisien ist die Republik ein Teil des Einheitszollgebietes geworden.
Die Zollunion basiert auf der Grundlage der Anerkennung der internationalen Normen und GATT/WTO. Im Rahmen der Vereinigung zwischen der Republik Belarus und Rußland sind alle Zölle und Quoten im Handel entfallen. Alle Mitglieder, außer Kirgisien, sind sich über die Handelsregime mit Drittländern einig. Die innere Grenzen sind von der Zollkontrollen befreit.
Die Zölle sind durch den Beschluss des Ministerrates vom 10.02.97 Nr.72 „Zolltarife der Republik Belarus“ mit Veränderungen und Ergänzungen vom 28.11.97 Nr. 1575 bestimmt. Zollfrei sind Verlagsartikel (Kataloge, Prospekte, Preislisten, Werbeposter und andere) und die Waren, die als Präsentationsmaterial bei dem Geschäftsabschlüsse oder Messen dienen, die Sachen aus der humanitären Hilfe (Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, Kinderspielsachen, medizinische Erzeugnisse, usw.)
Die Gesetzgebung erlaubt die Vergabe von Präferenzen im Rahmen des Gesamtsystem der Präferenzen. Für die Entwicklungsländer sind die Sätze in der Höhe von 70% vom Zollgebühr, für die Kirgisien – 50%. Für die am wenigsten entwickelten Länder werden keine Zölle berechnet. Der Wert wird nach allgemein gültigen Normen ermittelt.