Geographische Lage
Die Republik Belarus befindet sich im Zentrum Europas, an der Kreuzung der
Handelsstrassen vom West nach Osten, Süden nach Norden. Die kürzesten
Transportstrecken zwischen Westeuropäischen Ländern und den GUS-Ländern
verlaufen durch die Republik Belarus. Die Republik Belarus hat eine gemeinsame
Grenze mit Polen, den Baltischen Ländern, Rußland und der Ukraine.
Die Fläche beträgt 207000 q. Km,
und hat eine Bevölkerung von ca. 10,2 Mio. davon sind ca. 70% in den Städten
angesiedelt. In der Hauptstadt Minsk leben ca. ein fünftel der Gesamtbevölkerung.
Die Republik Belarus ist in sechs Regionen eingeteilt. Die Staatssprache ist
Belarussisch und Russisch. Weit verbreitete Sprachen im Geschäftsleben
sind Russisch, Englisch, Deutsch.
Wirtschaft
Die Republik Belarus hat eine der hoch entwickelten
Volkswirtschaften in der GUS. Der Anteil des produzierenden Gewerbe in dem Gesamtnationalprodukt
beträgt ein drittel. Sehr stark entwickelt sind folgende Wirtschaftszweige
– Autoindustrie, Traktoren- und Landwirtschaftsmaschinenbau, Herstellung
von Kugellager und Werkzeugmaschinenbau, elektrotechnische Industrie, Erdölförderung
und Rohölverarbeitung, Herstellung synthetischer Fasern, mineralische Düngemittel,
leichte Industrie und Ernährungsindustrie. Die charakteristische Eigenschaft
der Industrie ist eine Endproduktherstellung und weitere Exporte. Der Maschinenbau
und die Metallverarbeitung ist der am stärksten entwickelte Industriezweig
in der Republik. Die Struktur des Maschinenbaus ist sehr vielseitig. Es beinhaltet
elektrotechnische Industrie, chemische und erdölchemischer Maschinenbau,
Werkzeugmaschinenbau und Werkzeugindustrie, Gerätebau, Autoindustrie, Kugellagerherstellung,
Traktoren- und Landwirtschaftsmaschinenbau, Straßenbaumaschinen und kommunalen
Maschinenbau, Maschinenbau für die leichte Industrie, Ernährungsindustrie
und Haushaltsgeräteherstellung. Die radioelektronische Industrie in der
Republik spezialisiert sich auf dem Gebiet der Herstellung von Rechentechnik,
mobilen rechengestützten Steuerungen, optische Geräte, Kommunikationssysteme
und Kommunikationsmittel, Flugsicherungssysteme, militärische Technik und
Systeme. Die Betriebe, die in der Radio- und elektronischen Industrie tätig
sind, verfügen über eine sehr ausgereifte, moderne Ausstattung und
hochqualifizierte Mitarbeiter.
Als Hauptzweig in der Elektronischen Herstellung in der Republik Belarus kann
man erwähnen die Wechselstrommotoren, Beleuchtungsmittel, verschiedene
Kabel und Leitungen für die Elektroindustrie und Steuerungssysteme.
Die führende Betriebe der Chemiewirtschaft sind mit den Spezialisten aus
England, Japan, Rußland, USA, Deutschland und anderen Ländern in
den 70 Jahren ausgestattet worden.
Die Fertigung wurde im laufe der Jahre immer wieder rekonstruiert und mit modernen
Geräten aus der Republik und dem Ausland erneuert.
Das alles erlaubt eine hochqualitative Herstellung der Chemieerzeugnisse, die
in
vielen Länder der Welt bekannt und gefragt sind. Die chemischen Fasern
und Fäden,
Glasfaserstoffe und Polymere, Düngemittel und Reifen, Farben und Lacke
aus der
Republik Belarus exportiert man in den Ländern Europas, Amerika und Asien.
Sehr intensiv entwickelte sich in der letzten Zeit die Leichtindustrie. Das
Spektrum
ist sehr breit – von der Herstellung verschiedener Nähgarne, Strickwolle,
Leinenstoffe,
Baumwollstoffe, Woll- und synthetischen Stoffe, Teppiche, nicht gewebter Erzeugnisse,
Trikotagen, Strümpfen, Unterwäsche, Leder und Kunstledersachen, echt
und Kunstpelzverarbeitung, Schuhe usw. Sehr viele Betriebe haben ausländische
Partner und arbeiten sehr eng und erfolgreich zusammen.
Die landwirtschaftlichen Flächen belegen fast die Hälfte der Gesamtfläche
der Republik. Die Genossenschaften und die staatlichen Betriebe produzieren
den größten Anteil der Landwirtschaftlichen Erzeugnisse.
Die Wetterbedingungen in der Republik sind gut und erlauben eine erfolgreiche
Produktion von Rindfleisch, Milch, Schweinefleisch, Geflügelfleisch, Eiern,
Getreide, Kartoffeln, Leinen, Zuckerrüben usw. Sehr hohe Bedeutung in der Verarbeitungsindustrie hat die technische Ausstattung und Export von landwirtschaftlichen
Erzeugnisse.
Das wissenschaftliche Potential in der Republik ist sehr hoch entwickelt. In
der Nationalen Wissenschaftsakademie, der Staatlichen Belarussische Universität
und anderen Wirtschaft- und wissenschaftlichen Einrichtungen werden mehrere
Studien in den Bereichen Quantenelektronik, Genetik, Chemie, Pulvermetallurgie
und andere durchgeführt.
Unternehmensformen
Eine weit verbreitete Form in der Zusammenarbeit mit dem ausländischen
Partner ist die
Gemeinschaftsfirma.. Die Firmengründung und die Tätigkeit unterliegen
dem Gesetz “Ausländische Investitionen in der Republik Belarus”.
Das Unternehmen mit dem Auslandskapital ist berechtigt, die Preise für
eigene Erzeugnisse, Arbeit und Service auf Verhandlungsbasis festzulegen, Vertriebswege
und Vertriebsordnung , sowie eigene Lieferanten und Partner frei zu wählen. Eine Liquidation ist nur im Rahmen der gültigen Gesetzgebung möglich.
Der ausländische Investor hat das Recht auf Rückzahlung der Einlage
in Geld- oder Sachform. Das Gesetz garantiert den Investor ein Transfer der
Dividende in frei konvertierbarer Währung.
Die Gemeinschaftsfirma mit einer Auslandsbeteiligung von über 30% hat Gewerbesteuervorteile (drei
Jahre Befreiung und die Möglichkeit, weitere 3 Jahre zu 50% Ermäßigung,
falls die Produktion als sozial wichtig eingestuft ist.)
Im Moment wird beraten, ob eine Verlängerung der Steuerbefreiung von 3
auf 5 Jahre und eine Zoll- und Mehrwertsteuerfreier Einfuhr von Gegenständen,
die als Gründungsmittel in einer Firma mit ausländischer Beteiligung
dienen. Die Mindesteinlage für den Investor beträgt 20.000 USD. Das
Gründungskapital kann als Geld- oder Sacheinlage getätigt werden.
Das Gründungskapital muss zu 50% innerhalb des ersten Gründungsjahres
erbracht werden, weitere 50% innerhalb des zweiten Jahres ab Registrierung.
Das Gesetz erlaubt eine Fristverlängerung für die Erbringung des Eigenkapitals
nur mit der Zustimmung des Ministerrates. Ein 100% ausländisches Unternehmen
wird genau so gegründet, nur für das Gründungskapital existieren
andere Regel. Noch bevor die Gründung erfolgt, müssen 25% von der
Eigenkapitalsumme auf ein Konto eingezahlt werden. Zum Ende ersten Jahres sollte
Eigenkapital zu 50% vorhanden sein, zum Ende des zweiten Jahres zu 100%. Sollte
ein Unternehmen mit 100% ausländischen Beteiligung eine Tochtergesellschaft
in der Republik Belarus gründen, unterliegt sie allen Begünstigungen,
wie eine ausländische Firma. Eine Tochtergesellschaft der Gemeinschaftsfirma
unterliegt den Begünstigungen nicht.
Dem Gesetz “Über die Unternehmen in der Republik Belarus “
nach,
kann ein Unternehmen mit ausländischen Beteiligung in allen Geschäftsfeldern
tätig werden, sofern es der Satzung entspricht und durch den Gesetzgeber
nicht verboten ist.
Die Gemeinschaftsfirma kann in der Form einer Aktiengesellschaft, GmbH oder
in einer anderen durch den Gesetzgeber erlaubten Form gegründet werden.
Aktiengesellschaften (AG) ist eine weit verbreitete Form für die Unternehmen,
die sehr Kapitalintensiv sind und die Möglichkeit für die internationale
Integration bieten. Die Aktiengesellschaften können offen oder auch geschlossen
sein. Für die Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich.
Die Aktien können als Namens- oder Vorzugsaktien ( nicht mehr, als 10%
des Gesamtvolumen) herausgegeben werden.
Die Gründung bedarf für die Satzung eine notariell beglaubigte Beurkundung.
Die Gründer müssen innerhalb der 2-Monatsfrist ab Beurkundung die
Einlage in volle Höhe tätigen.
Eine Gründung einer OAG setzt voraus eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit,
Aktienzeichnung, Gründerversammlung, staatliche Aktienregistrierung. GmbH – Gesellschaft mit beschränkten Haftung ist eine juristische
Person und das Kapital
ist durch Personenanteile bestimmt. GmbH ist ähnlich einer geschlossenen
Aktiengesellschaft.
Es ist möglich, eine Tochtergesellschaft zu gründen (mit dem Recht
eigenes Konto zu führen), Filialen zu eröffnen und zu fusionieren.
Eine
Tochtergesellschaft gründet man durch die Übergabe eines Teils des
Firmenvermögens der Gründer. Die Hauptfirma trägt keine Verantwortung
für die Pflichten des Tochterunternehmens. Die Filialen sind keine juristische
Personen. Das Vermögen einer Filiale wird als Teil der Bilanz des Hauptunternehmens
geführt.
Ausländische Firmenvertretungen
Die Vertretungen können aus folgenden Gründen eröffnet werden:
- effektive Hilfe bei der Erfüllung der Vereinbarungen über die Zusammenarbeit
im Handel;
- suche nach Investitionsmöglichkeiten und Gründung der Gemeinschaftsfirmen;
- Begleitung kommerzieller und anderen Abkommen.
Die Vertretung wird für den Zeitraum nicht länger als drei Jahre
mit Verlängerungsoption
eröffnet. Die Vertretung ist keine juristische Person und tätigt alle
Geschäfte im Namen der
Gesellschaft.
Die ausländischen Gesellschaften, die eine Vertretung in der Republik Belarus
eröffnen wollen, wenden sich in schriftlicher Form an das Außenwirtschaftsministerium.
Sie legen das Ziel der Eröffnung dar, die juristische Firmenadresse, Registrierdatum
und Registerort der Firma. In der Anfrage in kurzer Form sollen die Geschäftsfelder
der Firma dargestellt werden, Name der Bevollmächtigten in der Republik
Belarus, die bereits
getätigten Geschäfte in der Republik Belarus oder anderen GUS-Ländern.
Als Anhang sind die Satzung und Auszug aus dem Handelsregister als beglaubigte
Kopie und übersetzt in Russisch oder Belarussisch vorzulegen.
Für die Erlaubnis eine Vertretung zu eröffnen ist eine Gebühr
in Höhe von 2000 USD zu entrichten.
Rechte und Pflichten ausländischer Unternehmen
Ausländische Bürger und Personen ohne Staatsangehörigkeit dürfen
wie die Bürger der Republik Belarus in der Republik im Rahmen den gültigen
Gesetzgebung tätig werden.
Die unternehmerische Tätigkeit bedarf eine Anmeldung entsprechend der Wohnadresse
und Anmeldung bei dem zuständigen Finanzamt.
Die entsprechende Grundlage für die Tätigkeit ausländischen juristischen
und nichtjuristischen Personen in der Republik ist §VIII Bürgerliche
Gesetzbuch der Republik Belarus. Ausländische Unternehmer dürfen ohne
extra Erlaubnis und Lizenz Auslandsgeschäfte und Begleitgeschäfte
mit belarussischen Firmen tätigen.
Gesetzliche Grundlagen der Wirtschaft
Steuergesetz
In der Republik Belarus, nach der Steuergesetzgebung, existieren örtliche
Steuern, staatliche Steuern und Pflichtabgaben. Die Pflichtabgaben und Staatliche
Steuern behalten die Gültigkeit im gesamten Land und werden dem Staatsbudget
oder budgetfreien Fonds der Republik zugeschrieben.
Örtliche Steuern sind regional bedingt und fließen in das örtlichen
Budget.
Der Besteuerung unterliegt: Besitz, Gewinn aus der unternehmerischen Tätigkeit,
Verkaufserlöse, Einfuhr, Ausfuhr und andere.
In dem Entwurf des neuen Steuergesetzes ist eine bedeutende Vereinfachung der
Besteuerung und Pflichtzahlungen verankert. Die Pflichtzahlungen sollen reduziert
und einige
Steuersätze gesenkt werden um Produktionszuwachs, Wohnungsbau, Straßenbau
zu fördern
und ausländische Investitionen einzubeziehen.
Die Republik Belarus hat mit mehreren Ländern ein Abkommen über die
Doppelbesteuerung unterzeichnet.
Die Regulierung der außenwirtschaftliche Tätigkeit
Die staatliche Politik der Republik Belarus im Bereich des Außenhandels und die praktische Maßnahmen erlauben allen Wirtschaftssubjekten sämtlichen Eigentumsformen, auch ausländischen, die Tätigkeit im gesetzlich geregelten und für die Wirtschaft des Landes unschädlichen Bereich, frei auszuüben.
Die vorläufigen Kontrollmaßnahmen im Export- und Devisenbereich
angesichts der Wirtschaftssituation in der Republik sind:
- die Notwendigkeit der Darstellung für den Importvertrag;
- genaue Festlegung des Zeitraumes und Zeitbegrenzung für das Außenhandelsgeschäft;
- Verpflichtung des Lieferanten die Bestätigungsurkunde für die Lieferung
nach Belarus bei der Bank vorzulegen.
Das Außenwirtschaftsministerium übt in der Republik Belarus die Außenwirtschaftspolitik aus. Außerdem, in der Verwaltung des Präsidenten der Republik Belarus wird ein neues Komitee gebildet, der die Kotrolle über die Außenhandelsgeschäfte übernimmt.
Zollgesetz und Zölle
Die wichtigste Grundlage für die Zölle in der Republik Belarus ist
das Zollgesetzbuch
und das Gesetz in der Republik Belarus “Über die Zolltarife”
.Das zentrale Organ der Zollbehörde ist das Staatliche Zollkomitee.
Nach der Unterzeichnung des Zollabkommen zwischen der Republik Belarus, Rußland,
Kasachstan und Kirgisien ist die Republik ein Teil des Einheitszollgebietes
geworden.
Die Zollunion basiert auf der Grundlage der Anerkennung der internationalen
Normen und
GATT/WTO. Im Rahmen der Vereinigung zwischen der Republik Belarus und Rußland
sind alle Zölle und Quoten im Handel entfallen. Alle Mitglieder, außer
Kirgisien, sind sich über die Handelsregime mit Drittländern einig.
Die innere Grenzen sind von der Zollkontrollen befreit.
Die Zölle sind durch den Beschluss des Ministerrates vom 10.02.97 Nr.72
„Zolltarife der Republik Belarus“ mit Veränderungen und Ergänzungen
vom 28.11.97 Nr. 1575 bestimmt. Zollfrei sind Verlagsartikel (Kataloge, Prospekte,
Preislisten, Werbeposter und andere) und die Waren, die als Präsentationsmaterial
bei dem Geschäftsabschlüsse oder Messen dienen, die Sachen aus der
humanitären Hilfe (Lebensmittel, Bekleidung, Schuhe, Kinderspielsachen,
medizinische Erzeugnisse, usw.)
Die Gesetzgebung erlaubt die Vergabe von Präferenzen im Rahmen des Gesamtsystem
der Präferenzen. Für die Entwicklungsländer sind die Sätze in der
Höhe von 70% vom Zollgebühr, für die Kirgisien – 50%. Für
die am wenigsten entwickelten Länder werden keine
Zölle berechnet. Der Wert wird nach allgemein gültigen Normen ermittelt.